hinsichtlich der Durchrechnung muss man in der Phase 2 differenzieren:
- Beihilfenrechtlich gibt es weiterhin die Durchrechnung (10 % – 90 %) hinsichtlich der Arbeitszeitverkürzung.
- Entgeltrechtlich gibt es eine monatliche Betrachtung.
hinsichtlich der Durchrechnung muss man in der Phase 2 differenzieren: