Alle internen Mitarbeiter*innen bekommen die Möglichkeit von zu Hause aus zu arbeiten, wenn sie das denn wollen. Wir stellen bestens ausgestattete Arbeitsstationen zur Verfügung.
Auch wird es einen Kostenersatz geben.
-Größerer Pool an potenziellen Talenten (fast keine geografischen Einschränkungen) für Arbeitgeber
-Mitarbeiter behalten ihr volles Gehalt und ihre Leistungen
-Arbeitnehmer (und Arbeitgeber) sparen Zeit und Kosten für das Pendeln
-Höhere Autonomie und weniger Bürounterbrechungen können die Produktivität der Mitarbeiter steigern
-Mitarbeiter können ihre Arbeitsumgebung vollständig individuell gestalten
-Kann Mitarbeiter mit Behinderungen unterstützen
-Kann die Betriebszeiten des Unternehmens verlängern
-Weniger Parkplätze und Büroflächen werden benötigt
Im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) werden nun grundsätzliche Rechte und Pflichten (schriftliche Vereinbarung, Bereitstellung digitaler Arbeitsmittel, Kündigung aus wichtigem Grund mit Frist 1 Monat) für das Arbeiten im Homeoffice gesetzlich geregelt.
Ansonsten gelten sämtliche arbeitsrechtlichen Gesetze, wie z.B. das Arbeitszeitgesetz, Arbeitsruhegesetz, Angestelltengesetz, Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, Urlaubsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Mutterschutzgesetz, Väter-Karenzgesetz, Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitsverfassungsgesetz, zum Teil auch das Arbeitnehmer:innenschutzgesetz.